Rettungshelfer (RH)
 

Rettungshelfer sind Personen, die an einer über die Fachdienstausbildung für den Sanitätsdienst hinausgehende rettungsdienstliche Ausbildung teilgenommen haben. Rettungshelfer werden im allgemeinen als Fahrer des Krankentransportwagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikationen und den länderspezifischen Regelungen im Krankentransport und in der Notfallrettung mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungshelfern im Krankentransport liegt, können Rettungshelfer dem höherqualifiziertem Personal auch bei Notfällen assistieren. In Stuttgart werden Rettungshelfer nur im Krankentransport eingesetzt.

Die Ausbildung zum Rettungshelfer besteht aus:
1. Lehrgang mit Prüfung
2. Klinikpraktikum
3. Rettungswachenpraktikum

Im 160 Stunden umfassenden Lehrgang wird an einer Rettungsdienstschule die Theorie erlangt und der Umgang mit medizinischen Geräten erprobt und geübt.

Das Klinikpraktikum (80 Stunden) dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten die zur Ausübung als Rettungshelfer erforderlich sind. Es wird in Vollzeitform innerhalb von zwei Wochen durchgeführt.

Das Rettungswachenpraktikum (80 Stunden) dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Der Einsatz des Praktikanten erfolgt sowohl im Krankentransport als auch in der Notfallrettung.




Rettungssanitäter (RS/RettSan)
 

Rettungssanitäter sind Personen, die nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (gemäß Bund- Länder-Ausschuss Rettungswesen vom 20.09.1977) ausgebildet sind und im Rettungsdienst eingesetzt werden. Rettungssanitäter werden im allgemeinen als Beifahrer des Krankentransportwagens und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikationen und den länderspezifischen Regelungen in der Notfallrettung und im Krankentransport mit. In Stuttgart werden Rettungssanitäter als verantwortliche Person auf dem Krankentransportwagen oder als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt.

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter besteht aus folgenden vier Teilen:
1. Lehrgang
2. Klinikpraktikum
3. Rettungswachenpraktikum
4. Abschlusslehrgang mit Prüfung

Der Lehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 160 Stunden. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

Das Klinikpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten die zur Ausübung als Rettungssanitäter erforderlich sind. Es wird in Vollzeitform innerhalb von 4 Wochen durchgeführt.

Das Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Der Einsatz im Rettungswachenpraktikum erfolgt als Praktikanten im Krankentransport und in der Notfallrettung.

Der Abschlusslehrgang dient zur Wiederholung, Festigung und Prüfung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Er umfasst mindestens 40 Stunden. Die Prüfung zum Rettungssanitäter findet entsprechend den Ausführungen der Bund-Länder-Kommission, bzw. den Prüfungsordnungen der Landesverbände statt.




Rettungsassistent (RA/RettAss)
 

Rettungsassistenten sind Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ besitzen und im Rettungsdienst entsprechend § 3 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) und auch im Interhospitaltransfer eingesetzt werden. Nach den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer haben Rettungsassistentinnen und -assistenten einen festen Platz als verantwortliche Mitglieder der Regelbesatzung auf Rettungsmitteln der Notfallrettung. Dabei sind sie im Rettungsteam Partner der Ärzte sowie der anderen Fachkräfte, welche sich das bestmögliche Helfen bei akuter Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen zum Ziel gesetzt und zur Aufgabe gemacht haben.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten besteht aus:
1. Lehrgang gemäß § 4 RettAssG (Ausnahmen sind in § 8f. RettAssG geregelt)
2. Praktische Tätigkeit auf der Rettungswache gemäß § 7 RettAssG.

Der Lehrgang nach § 4 RettAssG dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungsassistent zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 1200 Stunden. Er dauert, wenn er in Vollzeitform durchgeführt wird, 12 Monate. Der Inhalt des Lehrgangs ergibt sich aus dem Curriculum der Hilfsorganisationen und der Berufsfeuerwehr. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine staatliche Prüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum RettAssG.

Die praktische Tätigkeit auf der Rettungswache dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse und umfasst 1600 Stunden. Sie dauert, wenn sie in Vollzeitform durchgeführt wird, 12 Monate. Der Einsatz auf der Rettungswache erfolgt überwiegend als Praktikant in der Notfallrettung.

Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit auf der Lehrrettungswache erfolgt, nach Vorlage eines vollständigen Berichtsheftes, gemeinsam mit dem Praktikanten, dem Lehrrettungsassistenten und von der zuständigen Behörde beauftragten Arzt ein Abschlussgespräch.

Das Rettungsassistentengesetz, das die Berufsausbildung regelt, war bis 31. Dezember 2014 gültig. Danach gibt keine Ausbildungen zum Rettungsassistenten mehr.Nachfolger dieses Berufes ist der Notfallsanitäter, dessen Gesetz zum 1. Januar 2014 eingeführt wurde. Die weiteren Ausbildungen (Rettungssanitäter und Rettungshelfer) bleiben davon unberührt, bereits staatlich examinierte Rettungsassistenten haben Bestandsschutz.





Notfallsanitäter (NFS/NotSan)
 

Notfallsanitäter sind Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ besitzen und im Rettungsdienst entsprechend des Notfallsanitätergesetztes (NotSanG) und auch im Interhospitaltransfer eingesetzt werden.
Bei medizinischen Notfällen beurteilen Notfallsanitäter/innen den Gesundheitszustand von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, entscheiden, ob ein Arzt/eine Ärztin gerufen werden muss, und veranlassen dies nötigenfalls. Bis zum Eintreffen des Arztes bzw. der Ärztin bzw. bis zum Transport der Patienten führen sie die medizinische Erstversorgung durch und ergreifen ggf. lebensrettende Sofortmaßnahmen. Sie stellen die Transportfähigkeit der Patienten her und betreuen sie während der Fahrt zum Zielort (z.B. ins Krankenhaus). Sie überwachen die lebenswichtigen Körperfunktionen der Patienten und erhalten diese aufrecht.

Die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter besteht aus:
1.920 Stunden umfassender theoretischer und praktischer Unterricht
1.960 Stunden praktische Ausbildung auf Lehrrettungswachen
720 Stunden praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern

Zum Abschluss der ausbildung erfolgen schriftlichen, praktische und mündliche Prüfungen.

Vorausgesetzt wird ein Mittlerer Bildungsabschluss/Realschulabschluss . Schüler/innen mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen. Vor Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Ggf. wird auch ein Führungszeugnis verlangt.

Wer die Ausbildung mit einem Hochschulstudium kombinieren will, muss über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.





Leitstellendisponent
 
Leitstellendisponenten oder Leitstellendispatcher in der Rettungsleitstelle sind Rettungsassistenten, die hauptberuflich in der Rettungsleitstelle für den einsatztaktischen Ablauf der Rettungsmittel zuständig und verantwortlich sind. Sie verfügen über besondere Qualifikationen in Organisation, Technik und Kommunikation. Leitstellendisponenten, die in integrierten Leitstellen eingesetzt werden sollen, müssen über eine darüber hinaus gehende Qualifikation verfügen.




Desinfektor im Rettungsdienst
 
Der Desinfektor führt auf Veranlassung des Auftraggebers Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Ermittlung tierischer Schädlinge durch. Er veranlasst die Bekämpfung tierischer Schädlinge durch Fachkräfte. Er ist fachlich in der Lage, hygienische Untersuchungen zur Verhütung von Infektionen und anderen Gesundheitsbeeinträchtigungen laut Anlage zu Ziffer 5.6 der Richtlinie zur Krankenhaushygiene und Infektionsprävention durchzuführen. In einem Lehrgang werden die Kenntnisse für die spätere Ausübung erlangt.




Rettungsassistent/Notfallsanitäter in der Luftrettung
 

Rettungsassistenten/Notfallsanitäter in der Luftrettung sind Personen, die in Rettungshubschraubern und sonstigen Luftfahrzeugen bei Primär- und Sekundäreinsätzen eingesetzt werden.

Der Lehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungsassistenten in der Luftrettung zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 120 Stunden.




Lehrrettungsassistent
  Lehrrettungsassistenten sind Rettungsassistenten, die für die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung von Praktikanten in der Ausbildung zum Rettungshelfer, und/oder zum Rettungssanitäter, und/oder zum Rettungsassistenten auf der Lehrrettungswache verantwortlich sind. Sie arbeiten eng mit den Praxisanleitern in ihrem Bereich und der Landesrettungsdienstschule zusammen.

Die Weiterbildung umfasst 120 Stunden und dauert bei Durchführung in Vollzeitform mindestens 3 Wochen.




Dozent im Rettungsdienst
 

Dozenten im Rettungsdienst sind Rettungsassistenten, die überwiegend hauptberuflich an der Landesrettungsdienstschule oder auf Bundesebene für die fachtheoretische und fachpraktische Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst zuständig sind. Dozenten im Rettungsdienst arbeiten für bestimmte Ausbildungsprogramme in der Notfallrettung und im Krankentransport mit Fachreferenten eng zusammen. Sie wirken bei der Entwicklung von Lehr- und Lernunterlagen mit und sind für die fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung im organisatorischen Bereich gleichwertige Partner der Ärzte.

Der Lehrgang läuft in Vollzeitform, umfasst 160 Stunden und wird in 5 einwöchigen Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen sind Hausaufgaben zu bearbeiten.




Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL-RD)/Einsatzleiter Rettungsdienst (EL-RD)
 

Organisatorische Leiter sind Rettungsassistenten, die an Schadenstellen für die Leitung des Sanitäts- und Rettungsdienstes verantwortlich sind. Sie arbeiten eng mit dem Leitenden Notarzt zusammen und bilden ggf. mit diesem die Sanitätseinsatzleitung.

Die Ausbildung von Organisatorischen Leitern erfolgt in einem Lehrgang und umfasst mindestens 64 Stunden.




Rettungswachenleiter (RWL)
 

Rettungswachenleiter sind Rettungsassistenten, die im Auftrag des Leiter des Rettungsdienstes für den Betrieb einer Rettungswache verantwortlich sind.

Der Lehrgang umfasst mindestens 32 Stunden.




Leiter des Rettungsdienstes (RDL)
 

Leiter des Rettungsdienstes sind Rettungsassistenten, die für alle rettungsdienstlichen Belange im Kreisverband/Rettungsdienstbereich verantwortlich sind, z.B. Personaleinsatz/Dienstplangestaltung, Qualitätsmanagement und Qualitätskontrolle.

Die Ausbildung von Leitern des Rettungsdienstes erfolgt in einem Lehrgang.